Ab heute müssen alle neuen Geräte mit dem neuen Energielabel ausgestattet sein.
(Betrifft zunächst Kühl- und Gefriergeräte – Geschirrspüler - Waschmaschinenund Trockner – Monitore und Fernseher)
Die Energieskala wurde überarbeitet.
- A+ bis A+++ entfallen - dafür gilt jetzt eine Skala von A bis G.
- Einführung des QR-Codes für zusätzliche Informationen.
- Neue Piktogramme mit zusätzlichen Informationen wie z.B. Wasserverbrauch oder Betriebslautstärke.
Viele Reisen fallen seit der Corona-Pandemie aus bzw. können wegen Lockdown und Beherbergungsverbot nicht angetreten werden. Dann stellt sich die Frage, ob der Verbraucher für die Buchung überhaupt bezahlen muss. Kann eine Reise wegen einer Reisewarnung oder einem harten Lockdown nicht angetreten werden, ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Für bereits bezahlte Beträge können Gutscheine ausgegeben werden. Der Verbraucher hat allerdings das Recht eine Auszahlung zu verlangen.
Die Verbraucher*innen müssen stärker geschützt und transparent informiert werden, denn nur wer seine Rechte kennt, kann dementsprechend reagieren.
Der Staat ist verpflichtet seine Bürger*innen zu schützen und Missbrauch schon im Vorfeld zu unterbinden. Heute berichtet die NWZonline über weitere Möglichkeiten die in Niedersachsen notwendig sind um den Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken.
Reiseausfall durch Corona:
Die Corona Pandemie stellt nicht nur die Reiseveranstalter von Pauschal- und Individualreisen, sondern auch die Verbraucher vor neue Herausforderungen. Reisen konnten wegen den geltenden Reisebeschränkungen nicht mehr angetreten werden. Viele Reiseveranstalter haben daraufhin versucht mit den Kunden brauchbare und faire Lösungen zu finden.
Leider ist es aber auch vorgekommen, dass Kunden zu Lösungen gedrängt wurden, Gutscheinen unter massivem Druck durch Mitarbeiter angenommen wurden oder Stornierungen nur möglich waren, wenn entsprechende Stornokosten bezahlt wurden.
Diese Praktiken sind nicht haltbar. Das Unternehmensrisiko darf nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden!
Fallen Veranstaltungen Corona-bedingt aus, kann der Veranstalter (bei Karten die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden) ein Wertgutschein ausgeben. Verschiebungen des Events muss der Verbraucher nicht hinnehmen.
I.d.R. sind Auszahlungen der Gutscheineerst nach dem 31.12.2021 möglich. Gegebenenfalls müssen Verbraucher aktiv auf den Veranstalter zugehen, um ihr Recht einzufordern. Viele Ticketanbieter reagieren mittlerweile auf die veränderte Lage und informieren den Verbraucher regelmäßig über etwaige Änderungen.
Viele Laufzeitverträge, vor allem im Bereich der Sportangebote können seit der Corona-Krise nicht erfüllt werden.
Durch Lockdown und Kontaktbeschränkungen mussten Fitnessstudios vollständig schließen. Damit kann der Studiobetreiber seine Leistung nicht mehr erbringen. Viele Betreiber haben zusammen mit den Verbrauchern brauchbare Lösungen wie z.B. Onlineangebote gefunden.
Grundsätzlich gilt: Keine Leistung – Kein Geld.
Allerdings haben die Betreiber (unter gewissen Voraussetzungen) die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge als Gutscheine zurück zu zahlen. Dennoch haben Verbraucher kein Anrecht auf eine fristlose Kündigung.
Heute jährt sich die Reaktorkatastrophe in Fukushima zum zehnten Mal.
Über 100.000 Menschen mussten aufgrund der radiologischen Situation in der Präfektur evakuiert werden. Viele von ihnen sind bis heute nicht in ihre Heimat zurückgekehrt. Immer noch sind das Ausmaß der atomaren Verstrahlung wie auch die gesundheitlichen Folgen für die Menschen nicht genau abzuschätzen.
Überall auf der Welt stellen uns die Folgen der Atomkraft vor große Herausforderungen - auch bei uns in Niedersachsen. So wurde beispielsweise die Produktion von Brennelementen im niedersächsischen Lingen immer noch nicht eingstellt!
Insgesamt kommt hier der Ausbau der Erneuerbaren nur mühsam voran. Zu Recht kritisiert der Energieversorger EWE jüngst erneut, dass die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien in Deutschland bei weitem nicht ambitioniert genug sind.
Deutschland hinkt im Vergleich zu Europa beim Gender Pay Gap hinterher und liegt auf dem viertletzten Platz.
Es kann nicht sein, daß Frauen bei gleicher Arbeit immer noch weniger verdienen.
Daher fordere ich:
Gleiche Löhne für gleiche Arbeit - ab sofort.
Für Niedersachsen, Deutschland und ganz Europa!
Gleichberechtigung und Gleichstellung sind ein ständiger Prozess der immer wieder auf seine Aktualität überprüft und Kritisch hinterfragt werden muss.
Es sollte uns allen ein Anliegen sein, diese Maßstäbe zu einer Säule unserer Gesellschaft zu machen.
Wissen Sie was mit Ihren Elektro-Geräten ab März 2021 passiert? Es kommen wichtige Änderung für Verbraucher*innen ab nächsten Monat.
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